1. Beteiligung an den Wanderungen
Alle Wanderung und Veranstaltungen werden rechtzeitig durch Veröffentlichung in der Presse sowie über unsere Homepage im Internet (www.Eifelverein-Stadtkyll.de) bekannt gegeben. Sie finden bei jeder Witterung statt, können aber hierdurch verkürzt werden. Gäste sind zu allen Veranstaltungen herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos.
2. Organisation und Führung der Wanderung
Der Wanderführer oder dessen Vertreter trifft alle Vorbereitungen für die Wanderung und deren Durchführung. Es ist diesem überlassen, markante Punkte anzugehen, welche nur unwesentlich vom normalen Streckenverlauf abweichen.
Wichtig ist es, dass der Wanderführer ortskundig ist, andernfalls kann dies durch eine Vorwanderung geschehen. Er bestimmt ebenfalls die Ruhepausen und Rastplätze. Ein Voreilen ist zu vermeiden. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, hat dies dem Wanderführer mitzuteilen. Bei etwa auftretenden Unstimmigkeiten während der Wanderung wende man sich an den Wanderführer.
3. Haftung und Haftpflichtversicherung
Die dem Hauptverein gemeldeten Mitglieder sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen (Wanderung, Reisen, Führungen, Naturpflege usw.) unfall- und haftpflichtversichert.
Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen wird wird vom Wanderfreund tatkräftige Hilfe bei der Bergung und Betreuung verunglückter erwartet und um Unterstützung des Wanderführers gebeten. Durch Antritt der Reise oder Wanderung erkennt der Teilnehmer diese Bedingung an.
4. Benutzung von Verkehrsstraßen
Verkehrstraßen überquere man rechtwinklig zur Straße, benutze den Gehweg, weiche rechts aus, überhole links, benutze auf offner Landstraße die linke Fahrbahnseite und wandere einzeln hintereinander.
5. Schutz der Natur
Das Rauchen im Wald ist zu unterlassen. Es ist in der Zeit vom 01.03. bis 31.10 gesetzlich verboten. Untersagt ist auch das Abpflücken geschützter Pflanzen und Blumen. Mitgeführte Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Schonungen dürfen nicht durchwandert werden. Bei Wanderungen im Ausland ist den dortigen Gesetzen Folge zu leisten. An Rastplätzen sind keine Überreste zurückzulassen.
6. Kleidung und Verpflegung
Eine den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung ist erbeten. Unzweckmäßige Kleidung erschwert das Wandern. In der Regel wird unterwegs aus dem Rucksack gelebt. Bei einer vorgesehenen Einkehr wird die vorher bekannt gegeben.